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   LG Essen, 30.12.2011 - 8 O 70/11   

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https://dejure.org/2011,57727
LG Essen, 30.12.2011 - 8 O 70/11 (https://dejure.org/2011,57727)
LG Essen, Entscheidung vom 30.12.2011 - 8 O 70/11 (https://dejure.org/2011,57727)
LG Essen, Entscheidung vom 30. Dezember 2011 - 8 O 70/11 (https://dejure.org/2011,57727)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 I StVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast für die Verursachung eines Schadens durch ein gegnerisches Fahrzeug und für das Ausmaß des unfallbedingten Schadens; Haftung des Schädigers und des Haftpflichtversicherers bei bewiesenem Schadensfall durch einen verabredeten Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1; PflVG § 1
    Darlegungslast und Beweislast für die Verursachung eines Schadens durch ein gegnerisches Fahrzeug und für das Ausmaß des unfallbedingten Schadens; Haftung des Schädigers und des Haftpflichtversicherers bei bewiesenem Schadensfall durch einen verabredeten Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 11.05.2009 - 19 W 22/09

    Haftpflichtprozess nach einem angeblich fingierten Verkehrsunfall: Rechtliches

    Auszug aus LG Essen, 30.12.2011 - 8 O 70/11
    Ferner folgt ihr rechtliches Interesse an der Streithilfe auch daraus, dass eine Einziehungsklage des Klägers in Betracht kommt, sollte er den Anspruch des Beklagten aus dem Versicherungsvertrag pfänden (OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.05.2009, Az.: 19 W 22/09).

    Dies würde voraussetzen, dass es der Beklagten trotz Beitritt nach der prozessualen Lage von vornherein unmöglich wäre, auf eine Klageabweisung zu Gunsten des Beklagten hinzuwirken (OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.05.2009, Az.: 19 W 22/09).

    Soweit - wie hier - Anwaltszwang besteht, kann ein Geständnis im Sinne von § 288 ZPO von der nicht postulationsfähigen Partei nicht erklärt werden (OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.05.2009, Az.: 19 W 22/09 m. w. N.).

    Denn der (anwaltlich vertretene) Streithelfer handelt im eigenen Namen und nicht als Vertreter der Partei, auch wenn die Wirkungen seiner Prozesshandlungen - wie hier die Stellung des Antrages auf Klageabweisungen nach § 67 ZPO - für die unterstützte Partei eintreten (OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.05.2009, Az.: 19 W 22/09 m. w. N.).

  • KG, 30.09.2002 - 12 U 6365/99

    Nachweis der Manipulation/Vortäuschung eines wegen Schadensersatzforderungen

    Auszug aus LG Essen, 30.12.2011 - 8 O 70/11
    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass das Fahrzeug des Klägers durch das von ihm behauptete Ereignis in dem von ihm behaupteten Umfang beschädigt worden wäre, entfiele eine Haftung des Schädigers und des Haftpflichtversicherers, wenn in ausreichendem Maße Umstände vorliegen, welche die Feststellung gestatten, dass es sich bei dem Schadensereignis um einen verabredeten Unfall gehandelt hat (KG NZV 2003, 231 ff; OLG Hamm Versicherungsrecht 1993, 1418; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239).

    Es genügt allerdings der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für unredliches Verhalten, wobei eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine entsprechende Manipulation sprechen, die genannte Feststellung gestattet, § 286 Abs. 1 ZPO (KG NZV 2003, 231 ff; OLG Hamm Versicherungsrecht 1993, 138; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239).

  • OLG Hamm, 16.03.1987 - 6 U 110/86
    Auszug aus LG Essen, 30.12.2011 - 8 O 70/11
    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass das Fahrzeug des Klägers durch das von ihm behauptete Ereignis in dem von ihm behaupteten Umfang beschädigt worden wäre, entfiele eine Haftung des Schädigers und des Haftpflichtversicherers, wenn in ausreichendem Maße Umstände vorliegen, welche die Feststellung gestatten, dass es sich bei dem Schadensereignis um einen verabredeten Unfall gehandelt hat (KG NZV 2003, 231 ff; OLG Hamm Versicherungsrecht 1993, 1418; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239).

    Es genügt allerdings der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für unredliches Verhalten, wobei eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine entsprechende Manipulation sprechen, die genannte Feststellung gestattet, § 286 Abs. 1 ZPO (KG NZV 2003, 231 ff; OLG Hamm Versicherungsrecht 1993, 138; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239).

  • OLG Hamm, 30.11.1992 - 6 U 50/92

    Beweisführung bei einem vorgetäuschten Unfall

    Auszug aus LG Essen, 30.12.2011 - 8 O 70/11
    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass das Fahrzeug des Klägers durch das von ihm behauptete Ereignis in dem von ihm behaupteten Umfang beschädigt worden wäre, entfiele eine Haftung des Schädigers und des Haftpflichtversicherers, wenn in ausreichendem Maße Umstände vorliegen, welche die Feststellung gestatten, dass es sich bei dem Schadensereignis um einen verabredeten Unfall gehandelt hat (KG NZV 2003, 231 ff; OLG Hamm Versicherungsrecht 1993, 1418; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239).
  • LG Duisburg, 11.04.2016 - 3 O 194/14
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt das Vorhandensein von nicht ordnungsgemäß reparierten Vorschäden an der durch den Unfall beschädigten Stelle ein Indiz für ein manipuliertes Unfallereignis dar (OLG Köln, Beschluss v. 02.11.2009 - 9 U 109/09; LG Essen, Urteil v. 30.12.2011 - 8 O 70/11).
  • LG Dortmund, 08.01.2014 - 21 O 321/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Unklarheit über die Eigentümerstellung am

    Herr C versuchte sodann, seine behaupteten Schadensersatzansprüche in dem Verfahren LG Essen 8 O 70/11 gerichtlich durchzusetzen.
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